Testament Muster

Testament MusterSich mit seinem Testament zu beschäftigen, heißt gleichzeitig sich mit seinem Tod zu beschäftigen. Dieser ist für alle Menschen gleichermaßen ein Thema. Verantwortungsbewusste Personen, die sich zu Lebzeiten mit dem Thema befassen, können über ihren Nachlass genau verfügen. Wir bieten, um die Erstellung eines Testaments einfacher zu gestalten, Testament Muster zur Verfügung.

Testament Muster herunterladen

Die Testament Muster können über den folgenden Link heruntergeladen werden. Wir sind bestrebt, die gängigsten Anwendungen zu unterstützten und bieten die Dateien daher im Word- und im PDF-Format an. Wir freuen uns über jeden Hinweis zu Fehlern in der Darstellung. Trotz intensiver Tests der Testament Muster können diese nicht immer vollständig ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Testamentvorlage








Hinweis: Wir können keinerlei Haftung übernehmen. Die Verwendung erfolgt vollständig auf eigene Gefahr.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine Verfügung in der eine Person festlegen kann, zum Beispiel mit einem unserer Testament Muster, was mit dem hinterlassenen Vermögen geschehen soll. Das Testament wird auch als letzter Wille bezeichnet, da hier die letzte Entscheidung bezüglich der Hinterlassenschaften entnommen wird. Das Testament leitet seinen Namen aus dem lateinischen ab. Angelehnt ist es an „bezeugen“, quasi zu Lebzeiten den letzten Willen bezeugen.

Warum ein Testament verfassen?

In einem Testament kann eine Person explizit das Erbe verteilen und genau spezifizieren welcher verbliebenen Person er was hinterlassen möchte. So kann zum Beispiel eine konkrete Person ganz vom Erbe ausgeschlossen, enterbt, werden. Es könnten auch konkrete Güter, Geldsummen, Immobilien oder Dinge von ideellem Wert Personen vererbt werden. Ebenfalls oft genutzt ist die Möglichkeit externe Personen, die der Familie nicht sehr nahe stehen, in das Erbe mit einzubeziehen. Das ist speziell wichtig wenn diese ohne Testament nicht begünstigt würden.

Was passiert ohne Testament?

In einem Testament kann festgelegt oder verfügt werden, dass eine externe Person am Erbe beteiligt wird. Ja, theoretisch kann die ganze Familie enterbt werden und jegliches Erbe an Außenstehende übergehen. Dies bedarf jedoch eines entsprechenden Testaments. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei werden Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte bevorzugt als Erbe angesehen.

Wer darf ein Testament verfassen?

Ein Testament darf grundlegend jeder Mensch verfassen. Ähnlich wie bei der Geschäftsfähigkeit jedoch, muss eine Person einige Anforderungen erfüllen. Das Äquivalent, also die Möglichkeit eigenmächtig ein Testament zu verfassen, nennt man beim Erbrecht die Testierfähigkeit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters in einem Testament über ihre Hinterlassenschaften verfügen. Dies ist zu ihrem eigenen Schutz vor unüberlegten Verfügungen. Nicht volljährige Jugendliche, die 16 Jahre oder älter sind, sind beschränkt testierfähig. Sie dürfen ein gültiges Testament verfassen, auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, wenn dabei ein Notar anwesend ist und beratend zur Seite steht. Volljährige Personen sind grundlegend alle als testierfähig anzusehen. Ausnahmen bilden zum Beispiel geistig behinderte Personen sowie Personen deren Geschäftsfähigkeit ebenfalls als eingeschränkt anzusehen ist.

Form des Testaments

Ein Testament kann eigenhändig erstellt und unterschrieben werden. Ist die Testierfähigkeit gegeben, kann dies als gültig angesehen werden. Hierbei sind Zeit und Ort vom Verfasser anzugeben. Der Text selbst kann auch mit einem Computer verfasst werden. Unter Testament Muster ist eine gute Ausgangsbasis. Dann allerdings muss das Testament einem Notar in einem verschlossenen Umschlag übergeben werden. Problem bei Maschinenschrift ist, dass die Handschrift nicht mehr geprüft werden kann. Wichtig ist zudem, damit das Dokument rechtsgültig wird, die eigene Unterschrift.