Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Ärzte und auch die Angehörigen beziehungsweise Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange der Patient medizinisch behandelt werden möchte.
Das 2009 verabschiedete „dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ verankert die Patientenverfügung im Betreuungsrecht. Damit ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Eine eindeutig und situationsbezogen formulierte Patientenverfügung sagt dem behandelnden Arzt, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht. Eine Formulierung wie „unwürdiges Dahinvegetieren“ sagt beispielsweise gar nichts aus, denn sie ist von den Wertvorstellungen des jeweiligen Patienten geprägt und damit nicht allgemeingültig. Formulierungen müssen konkret sein, um Gültigkeit zu haben.
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