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§ 2229 BGB – Testament

Das Testament Jede Person, die nach dem deutschen Recht uneingeschränkt geschäftsfähig ist, kann ein eigenhändiges oder öffentliches Testament verfassen. Ausnahme bilden Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; diese können nach § 2229 BGB nur ein öffentliches Testament errichten. Die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten ist dabei nicht notwendig. Formen des Testaments Bei einem eigenhändigen Testament verlangt der […]

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