Testament anfechten

Testament anfechtenEs gibt viele Gründe aus denen Menschen ein Testament anfechten. Manche Menschen fühlen sich benachteiligt, hin und wieder besteht der Verdacht auf eine Fälschung, ab und an liegt der Verdacht einer Vorteilsnahme durch Dritte sehr nahe. Die Hintergründe sind vielschichtig. Wir möchten in unserem Artikel zeigen und erklären, wie es dazu kommt, was Gründe für eine Anfechtung sein können, wer überhaupt ein Testament anfechten kann und welche alternativen Lösungen vielleicht vorab gesucht werden sollten.

 

Gründe für die Anfechtung

Die Gründe aus denen Menschen ein Testament anfechten sind unterschiedlich. So könnte zum Beispiel einer der Gründe sein, dass der Verdacht der Verfasser hat sich lediglich verschrieben beziehungsweise Nachlass den falschen Personen zugeordnet, nahe liegt. Der Nachlassverwalter ist zunächst einmal an den im Testament festgelegten letzten Willen gebunden. Wenn sich jedoch, im Idealfall gleich mehrere, Personen beziehungsweise Erben finden, die das Gefühl haben es wäre anders vorgesehen, so müssen Sie das Testament anfechten.

Ein weiterer, legitimer Grund um ein Testament anfechten zu können liegt vor, wenn einer der Erben gemäß § 2339 BGB als erbunwürdig anzusehen und einzustufen ist. Dies trifft zum Beispiel zu wenn der Erbe beziehungsweise der Erbberechtigte, den Verstorbenen getötet hat oder versucht hat ihn zu töten. Auch wenn der Verstorbene durch einen Erben bewusst in einen Zustand versetzt wurde, in dem er nicht mehr Herr seiner Sinne war und somit nicht mehr seinen Nachlass festlegen oder verändern konnte, gilt ein Erbe als erbunwürdig. Ein Beispiel ist hier zum Beispiel, dass eine Enterbung geplant war, aus welchen Gründen auch immer, und der Erbe durch Medikamente gezielt dafür gesorgt hat, dass der Verstorbene nicht mehr in der Lage war dies in die Tat umzusetzen.

Wird ein Testament aufgesetzt könnten viele Jahre vergehen bis dies wirklich einmal relevant wird. Wenn das Testament zum Zeitpunkt der Testierung noch nicht gezeugte Nachkommen nicht berücksichtigt und einen anderen Alleinerben einsetzt, können die Kinder das Testament anfechten. Man spricht hier auch von Motivirrtum, da die Pflichtanteilberichtigten hier aus Unwissenheit übergangen wurden. Gleiches gilt, wenn die Existenz eines Kindes dem Verstorbenen gar nicht bekannt war. Auch in dem Fall liegt ein Motivirrtum aus Unwissenheit vor. Auch dies berechtigt dazu, ein Testament anzufechten.

Unberechtigte Erben sind ein weiterer Grund um ein Testament anfechten zu können. So gibt es zum Beispiel in Alten- und Seniorenheimen häufig denn Fall, in dem ein Verstorbener das Pflegepersonal, beziehungsweise Teile davon, als Erben einsetzt. Gemäß § 14 HeimG ist es jedoch sowohl der Heimleitung als auch Pflegepersonal untersagt, den Nachlass oder Anteile davon zu sichern. Dies wird als Vorteilsnahme aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses angesehen und für unrechtmäßig erklärt. Dies dient auch zeitgleich dem Schutz der pflegebedürftigen Personen, da ansonsten Raum für Erpressungen und Drohungen gegeben wären. Immerhin könnte böswilliges Pflegepersonal versuchen mit schlechter Behandlung Druck aufzubauen um so das Ziel zu erreichen.

 

Testament anfechten – Wer darf das?

Ein Testament anfechten darf nur eine Person, die selbst erbberechtigt ist oder gewesen wäre, würde ein Testament nicht etwas anderes festlegen. Ganz formal ausgedrückt klingt dies wie folgt: Laut § 2080 BGB ist definiert, dass eine Person dazu berechtigt ist ein Testament anfechten zu können, wenn sie durch die Aufhebung des Testaments unmittelbare Vorteile erhalten würde.