Wer ein Testament verfasst handelt wirklich Vorbildlich. Es zeigt, dass man sich mit seiner Zukunft auseinander setzt und wirklich in der Lage ist reife Entscheidungen zu treffen. Dies fällt nicht allen Menschen gleichermaßen einfach. Immerhin muss man sich mit einer unangenehmen Situation, in der man bereits nicht mehr auf der Welt ist, aktiv auseinander setzen. Wer dazu die Möglichkeit hat und im Detail regeln möchte wie der Nachlass zu regeln ist, muss die schriftlich festhalten. Wer lediglich zuhause ein Dokument hinterlegen will, muss jedoch das Testament handschriftlich verfassen. Ansonsten wird es nicht anerkannt
Testament handschriftlich verfassen
Ein maschinell erstelltes Testament ist, das Gegenteil dazu wenn ein Testament handschriftlich erstellt wurde, nur gültig beziehungsweise nur anerkannt, wenn dies unterschrieben und von einem Notar beglaubigt wird. Ein mit dem Computer geschriebener und ausgedruckter Text ist, selbst wenn er unterschrieben wurde, so nicht gültig. Die Unterschrift einer Person kann mit genug Übung und Aufwand aufgrund der Kürze verhältnismässig einfach kopiert bzw. gefälscht werden. Wird das Testament handschriftlich verfasst, also der vollständige Text, ist eine Fälschung nicht ausgeschlossen, jedoch um Längen schwerer.
Testament Beispiele
Egal wie die Entscheidung bzgl. des eigenen Erbes aussieht und sich in der Realität darstellt, es wird ein Text benötigt damit ein Testament handschriftlich verfasst werden kann. Wir bieten auf unserer Seite eine Vielzahl verschiedener Dokumente zum Download an. Diese können maschinell verwendet und von einem Notar beglaubigt werden. Zudem ist es allerdings auch möglich die Texte einfach als Vorlage für ein eigenes Testament zu verwenden. Wie erwähnt ist das Testament handschrift zu verfassen, wenn kein Notar einbezogen werden kann oder soll.
Hier gibt es eine Beispiel Vorlage →
Testament widerrufen
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Wurde ein Testament handschrift erstellt und lediglich zuhause aufbewahrt, könnte es nicht einfacher sein. Das alte Dokument muss lediglich vernichtet werden. Wichtig dafür natürlich eine gewisse Ordnung. Wenn ein Testament abhanden kommt und nicht mehr vernichtet werden kann, besteht zumindest ein Restrisiko was den Widerruf angeht. Immerhin kann das alte Testament nicht mehr zerstört werden. Sollte es später wieder auftauchen, bspw. weil die Wohnung nach dem Ableben irgendwann ausgeräumt wird, könnte es theoretisch angewandt werden.
Aufbewahrung des Testaments
Eine sehr häufig gestellte Frage bei einem Testament, egal ob es handschriftlich verfasst wurde oder maschinell, ist die Frage der Aufbewahrung. Ist das Testament einmal aufgesetzt, dauert es hoffentlich noch viele lange Jahre bis es irgendwann einmal Verwendung finden wird. Wenn es nun 30 Jahre oder länger aufbewahrt werden muss, sind Schäden durch Gewalt oder Verschleiß nicht auszuschließen. Wird es Zuhause an einem geheimen Ort aufbewahrt, ergibt sich darauf ein weiteres Problem. Damit ein Testament berücksichtigt werden kann, muss es gefunden und gelesen werden. Wenn niemand von dem Dokument weiß, kann es im Todesfall auch niemand zur Bestimmung der Erbfolge heranziehen. Es empfiehlt sich daher, die Dienste des zentralen Testamentregisters sowie eines Nachlassgerichts in Anspruch zu nehmen. Beim Nachlassgericht kann ein Testament in amtliche Verwahrung gegeben werden. Das Testamentregister führt Buch über alle vorhandenen Testamente. Wenn eine Person verstirbt, wird dort in jedem Fall angefragt ob für den Verstorbenen oder die Verstorbene ein Testament registriert wurde. So wird sichergestellt, dass ein Testament handschrift verfasst werden kann, und in jedem Fall berücksichtigt wird. Wenn Sie ihr Testament maschinell erstellen und von einem Notar beglaubigen lassen, ist dieser Weg ohnehin sehr häufig der reguläre weitere Ablauf.