Testament verfassen

Testament verfassenEin Testament verfassen ist gar nicht so schwer wie viele Menschen denken. Die gesetzlichen Anforderungen sind weitestgehend niedrig und somit kann jeder Mensch, der in der Lage ist selbst zu schreiben, seinen letzten Willen schriftlich fixieren. Dies macht insbesondere dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge verändert oder ganz außer Kraft gesetzt werden soll. Aber viele Menschen legen auch ohne besondere Enterbung genau fest, wie ihr Nachlass zu verteilen ist. So können zum Beispiel Gegenstände von ideellem Wert einer besonderen Person zugedacht werden. Dies hat oftmals den Charakter von einem persönlichen Abschiedsgeschenk. Meist verbinden die Empfänger dieser kleineren „Aufmerksamkeiten“ eine besondere Geschichte oder Erinnerung mit dem Gegenstand. Wir zeigen hier wie man ein Testament verfassen kann und auf was zu achten ist.

 

Testament verfassen, handschriftlich

Die einfachste Weg um ein Testament aufzusetzen, ist das Testament handschriftlich zu verfassen. Dies ist in der Tat auch der einige vom Gericht anerkannte Weg, wenn das fertige Testament später nicht von einem Notar beglaubigt wird. Diese Form wird daher auch häufig gewählt, wenn ältere Menschen ein Testament verfassen und niemandem davon berichten möchten. Häufig wird es in einem Tresor oder anderem geschützten Ort zuhause aufbewahrt. Geht nach dem Ableben ein Verwandter beziehungsweise ein Familienmitglied die Unterlagen und Ordner durch, finden sich oft handschriftlich verfasste Testamente zusammen mit einem Abschiedsbrief. Gleichzeitig ist diese eher verschlossene und intransparente Vorgehensweise auch ein Problem, denn es ist nicht unbedingt sichergestellt, dass das Testament überhaupt entdeckt wird. Es gab auch bereits schon Fälle in denen handschriftliche Testament erst Jahre später aufgefunden wurden.

 

Maschinell erstelltes Testament

Ein maschinell erstelltes Testament ist deutlich aufwendiger als das handschriftlich verfasste Pendant. Wir bieten auf unserer Seite natürlich eine Testament Vorlage, welche mit einem Office Programm geöffnet, editiert und ausgedruckt werden kann. Hier allerdings noch einmal der Explizite Hinweis, dass ein ausgedrucktes Testament von einem Notar beglaubigt werden muss. Dies ist generell kein Problem, lediglich wenn man diese Tatsache nicht beachtet weil man sich dessen nicht bewusst gewesen ist. Hintergrund für die notarielle Beglaubigung sind die weitreichenden Folgen und Auswirkungen, welche sich aus einem Testament ergeben können. Bei Streitigkeiten kann ein vollständig mit Handschrift verfasstes Dokument durch eine Schriftanalyse auf Echtheit geprüft werden. Wenn nur die Unterschrift mit der Hand geleistet wurde, ist dies schwieriger. Es ist deutlich einfacher die Unterschrift eines Menschen mit Übung zu kopieren, als die vollständige Handschrift.

 

Aufbewahrung des Testaments

Wie erwähnt ist es wichtig, dass ihr Testament auch gefunden wird. Nur wenn die Angehörigen davon Kenntnis haben, kann es für die Erbfolge und die Aufteilung des Nachlasses berücksichtigt wird. Daher ist es sinnvoll transparent mit dem Testament, dem letzten Willen umzugehen. Es muss niemand vorab inhaltlich kennen. Es reicht wenn Sie vertraute Personen in die Existenz einweihen und mitteilen wo ein Testament, sollte der Fall der Fälle eines Tages eintreten, zu finden ist.

Noch besser ist das Testament bei einem Nachlassgericht in amtliche Verwahrung zu geben und dieses beim zentralen Testamentregister aufnehmen zu lassen. Damit werden gleichzeitig verschiedene Probleme gelöst. Zum einen ist die amtliche Verwahrung professionell und in Form von Archiven. Das bedeutet Schutz gegen äußere Einflüsse, vernünftiges Raumklima und auch Schutz gegen Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Feuer. Ein Restrisiko bleibt zwar immer, aber die Chancen auf ein gut erhaltenes Testament steigen dank der professionellen Aufbewahrung ungemein. Zudem ist fast automatisch sichergestellt, dass ihr Testament berücksichtigt wird. Im Todesfall wird das Testamentregister abgefragt und festgestellt, ob ein Testament vorliegt. Es wird daher nicht, wie dies unter Umständen bei einer Aufbewahrung im eigenen Haus der Fall wäre, aus Versehen übersehen. Wenn Sie ein Testament verfassen, sollten Sie dies unbedingt berücksichtigen.

 

Widerruf des Testaments

Ein Testament verfassen und später widerrufen ist unglaublich einfach. Bei der Aufbewahrung zuhause kann ein verfasstes Testament jederzeit einfach physisch zerstört werden. Zerreißen Sie das Dokument, verbrennen Sie es im Kamin oder streichen Sie es mit einem Stift durch. Schon ist es entwertet und wird nicht mehr anerkannt beziehungsweise verschwindet ohnehin vollständig von der Bildfläche. Wenn Sie ein Testament in amtliche Verwahrung übergeben, ist dies auch nicht viel komplizierter. Der Prozess wird lediglich etwas aufwendiger. Es wird ein Widerruf verfasst, welcher durch ein Datum kenntlich macht, dass er nach dem Testament selbst verfasst wurde. Die zeitliche Abfolge legt dann nah, dass das vorherige Testament ungültig wird. Ebenso können Sie einfach ein neues Testament verfassen und hinterlegen. Bei widersprüchlichen Festlegungen hat im Zweifel die zuletzt verfasste Version recht.